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DKZ Ausstellungsordnung



         

DKZ-Ausstellungsordnung


Diese Ausstellung ist von der Deutschen Kynologischen Zuchtgemeinschaft (DKZ) e.V. geschützt.

Es kann jeder Hundebesitzer ausstellen, gleich ob oder welchen Verein er angehört.

Zugelassen und gleichberechtigt sind alle Rassehunde. Rassehunde ohne Papiere, kastrierte Hunde, Rüden mit Hodenfehler und Mehrrassehunde können in den dafür vorgesehenen Sonderklassen gemeldet werden.

Jeder gemeldete Rassehund ist nur unter dem im Zuchtbuch (Ahnentafel) eingetragenen Namen anzumelden. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt, bekommt den zuerkannten Preis nicht ausgehändigt.

Dies gilt ebenso für denjenigen, der einen Richter beleidigt oder dessen Werturteil kritisiert. Das Werturteil der Richter ist unanfechtbar. Formelle Fehler müssen dem Ausstellungsleiter vorgetragen werden, der die Angelegenheit klärt.

Rassereine Kastraten sind im Sonderring anzumelden.

Kranke und krankheitsverdächtige Hunde sowie solche, die mit Ungeziefer behaftet sind, werden zurückgewiesen.  Hitzige Hündinnen sind besonders zu schützen. Die Entscheidung über eine Zurückweisung steht allein dem Ausstellungstierarzt oder der Ausstellungsleitung zu, dem alle Hunde am Eingang der Ausstellung vorzuführen sind. Die auf der jeweiligen Einladung zur Ausstellung aufgeführten besonderen veterinärärztlichen Bestimmungen sind genauestens einzuhalten.

Alle Hunde sind auf dem Ausstellungsgelände an der kurzen (ca. 1 Meter) Leine zu führen.Auf dem gesamten Ausstellungsgeländer sind alle Hunde während der Dauer der Veranstaltung an der Leine zu führen. Bissige Tiere müssen einen Maulkorb tragen.  

Die Aussteller sind verpflichtet, bis zum Ausstellungsschluss auf dem Ausstellungsgelände zu bleiben. Bei früherem Verlassen besteht kein Anspruch auf die Bewertungsurkunde und auf den zuerkannten Preis.

Die Ausstellungsleitung übernimmt die Haftpflicht als Veranstalter. Für alle Schäden, die von den auszustellenden Hunden angerichtet bzw. verursacht werden, haften die Hundebesitzer selbst nach den Bestimmungen des BGB.

Die Abgabe der Meldung auf dem umseitigen Anmeldeschein verpflichtet zur Zahlung der jeweils gültigen Meldegebühr unter gleichzeitiger Anerkennung der Ausstellungsordnung und des Bewertungssystems.

Erfolgte Meldungen können nicht mehr zurückgezogen werden. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlung haben unter Umständen die vorzeitige Entfernung vom Ausstellungsgelände und Aberkennung aller zuerkannten Preise zur Folge.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der jeweilige Ort der Ausstellung. Kann im Falle höherer Gewalt die Ausstellung nicht stattfinden und auch nicht auf einem späteren Termin verlegt werden, so ist die Ausstellungsleitung berechtigt, einen Teil der Meldegebühr zur Deckung entstandener Kosten zu verwenden. Meldungen, die nach Meldeschluss eingehen, können im Ausstellungskatalog nicht mehr berücksichtigt werden.

Alle Ausstellungshunde müssen eine Tollwutschutzimpfung nachweisen, die den gesetzlichen Impfbestimmungen entspricht. Der Impfpass muss vorgelegt werden. Für Hunde aus dem Ausland ist zudem amtstierärztlich zu bescheinigen, dass innerhalb der letzten drei Monate vor Ausstellung der Impfbescheinigung weder am Herkunftsort noch in dessen Umgebung bis zu einer Entfernung von 20 km Tollwut amtlich festgestellt worden ist.

Hunde mit etwaigen Eingriffen, z. B. kupierte Ohren und/oder Rute sind zur Ausstellung nicht zugelassen.

Der Aussteller, der rechtzeitig gemeldet hat, aber bis zum Meldeschluss nicht bezahlt hat, zahlt am Tage der Veranstaltung € 5,00 zusätzlich.

Aussteller, die gemeldet haben, nicht bezahlt haben und nicht gekommen sind, sind verpflichtet, zu zahlen. Die Ausstellungsleitung ist verpflichtet, das Geld einzuklagen.

Jeder gemeldete Hund muss gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass darf nicht jünger als 4 Wochen sein.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Veröffentlichung von Bildern dieser Ausstellung.

 

Wir fotografieren während der Veranstaltung zum Zwecke der Veröffentlichung auf unserer Homepage und Social Media Kanälen.

 

 

Mit der Anmeldung an dieser Veranstaltung erklären sie sich mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden, auf denen sie abgebildet sind.

                                                                       
    


32469 Petershagen; Zum Silberberg 9